HILFELEISTUNG BEI DER BUCHHALTUNG
Gemäß Steuerberatergesetz § 6 Nr. 3 und 4 darf ich Ihre Geschäftsvorfälle buchen, die entsprechenden Auswertungen ausdrucken und Ihre Buchhaltung für die Abgabe beim Steuerberater vorbereiten.
Durch die modernen Medien ist eine räumliche Entfernung zu Ihnen kein Hindernis. Gern können Sie mir Ihre Unterlagen zusenden, auch gern im „Schuhkarton“. Ich sortiere Ihre Belege und helfe Ihnen beim Erstellen des Kassenbuches.
Bei einer Entfernung von bis zu ca. 150 km komme ich auch in angemessenen Zeitabständen in Ihr Büro, um meine Arbeit vor Ort zu erledigen.
PREISGESTALTUNG
Bemessungsgrundlage ist der Jahresumsatz (JU) in Verbindung mit der Anzahl der Belege.
Bei einer Belegzahl bis 30 Belege/Monat:
bis 5.000€ JU | 10,00 €/Monat |
bis 15.000 € JU | 20,00 €/Monat |
bis 25.000 € JU | 25,00 €/Monat |
bis 35.000 € JU | 35,00 €/Monat |
bis 50.000 € JU | 45,00 €/Monat |
bis 75.000 € JU | 50,00 €/Monat |
Bei mehr als 30, aber weniger als 100 Belegen pro Monat fallen weitere 0,05 € pro Beleg an.
Bei mehr als 100, aber weniger als 500 Belegen pro Monat fallen weitere 0,10 € pro Beleg an.
Für eine Bemessungsgrundlage, die über das hier genannte Maß hinaus geht, können Sie gern eine entsprechende Preisliste anfordern. Darüber hinaus sind natürlich individuelle Absprachen und Vereinbarungen möglich.
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Zuletzt aktualisiert von MME-Computertechnik am 15.11.2008, 11:48:16.